Allgemeine Geschäftsbedingungen, gültig für Buchungen ab dem 1.7.2018 (zitierte Paragrafen beziehen sich auf die zum 1.7.2018 geltende Fassung des BGB, insbesondere der § § 651 a bis y)
Domizile Reisen KG, nachfolgend DR, bietet Feriendomizile und individuelle Reiseprogramme (z. B. Safaris, Rundreisen etc.) an. Die nachfolgenden Bedingungen dienen dazu, die Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen als Kunden und DR in klarer Weise entsprechend der zum 1.7.2018 geänderten reisevertraglichen Vorschriften und sonstiger gesetzlicher Vorschriften darzustellen und zu regeln.
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbrauchergeführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. z.B. Ziffern , 6, 7, 8 und 10.5 dieser Bedingungen.
Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
1. VERMITTLUNG VON FERIENHÄUSERN UND FREMDLEISTUNGEN
1. Werden Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder Feriendomizile privater oder anderer gewerblicher Anbieter oder sonstige Fremdleistungen (z. B. Flüge, Fährtickets, Mietwagen etc.), ausdrücklich in fremdem Namen vermittelt und separat unter Angabe des Fremdvertragspartners bestätigt, so schuldet DR vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden.
2. Soweit DR fremdveranstaltete Pauschalreisen oder fremde Leistungen ausdrücklich in fremdem Namen nur vermittelt, gilt folgendes: die Haftung von DR für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig von DR herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.
2. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
1. Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 8 Tagen liegt, angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können. Geht das Angebot vom Kunden aus, so ist dieser bis zur Annahme durch DR, jedoch längstens 10 Tage ab Zugang der Anmeldung bei dieser gebunden.
2. Im Regelfall erfolgt die Anmeldung durch den Kunden in Textform auf dem Anmeldeformular von DR. In der Anmeldung müssen alle mit reisenden Personen (inklusive Kinder und evtl. Übernachtungsbesuch) aufgeführt werden. Sonderwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, sie werden aber nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von DR bestätigt werden.
3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu von DR angebotenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit DR, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. In die Vertragsabwicklung eingeschaltete Reisebüros oder Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
3. BESONDERHEITEN FÜR VERTRÄGE NUR ÜBER UNTERKÜNFTE/FERIENDOMIZILE: VERTRAGLICHE LEISTUNGEN/PFLICHTEN DES KUNDEN/KAUTION
1. Die Mindestmietdauer beträgt in Häusern und Villen im Regelfall eine Woche (sieben Übernachtungen). Bei manchen Domizilen beträgt die Mindestmietzeit zwei Wochen (14 Übernachtungen), Für Hotels, Apartments und Städteapartments sind Buchungen von weniger als sieben Übernachtungen möglich. Gern erteilen wir Ihnen auf Anfrage genaue Informationen.
2. Das Mietobjekt steht im Regelfall am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr besenrein übergeben werden. Auf anders lautende Regelungen werden Sie in den Objektbeschreibungen und der Reisebestätigung hingewiesen. Ein Pool, sofern vorhanden, ist normalerweise von Juni bis September in Betrieb. Außerhalb dieser Zeit besteht kein Anspruch auf die Nutzung des Pools, außer es wurden andere Zeiten von DR bestätigt. Der an DR geleistete Reisepreis beinhaltet nicht die eventuell anfallenden Energiekosten für Klimaanlage bzw. Heizung; diese sind nach Verbrauch vor Ort zu zahlen.
3. Nur den im Anmeldeformular aufgeführten Personen ist das Wohnen im Mietobjekt erlaubt. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt und das Inventar mit der angemessenen Sorgfalt zu behandeln. Soweit das Mitbringen von Haustieren erlaubt ist, ist es untersagt, dass sich diese auf Sofas, in Betten oder im Pool aufhalten. Bitte beachten Sie, dass die technischen Einrichtungen, wie z.B. Boiler, Herde, Kühl- und Heizgeräte sowie die baulichen Sicherheitsbestimmungen im Ausland nicht immer deutschem Standard entsprechen. Bei unerlässlichen Instandhaltungsarbeiten ist der Kunde verpflichtet, dem Hausbesitzer oder seinem Beauftragten Zutritt zum Haus zu gewähren. Alle während der Mietzeit durch den Kunden verursachten Schäden sind spätestens bei Abreise (bei von DR im eigenen Namen geschlossenen Verträgen an DR, sonst an den Hausbesitzer oder DR als dessen Empfangsbote) zu melden und vom Kunden zu erstatten, sofern es sich nicht um gewöhnliche Abnutzung handelt.
4. Eine vertraglich vorgesehene Kaution muss entweder mit der Restzahlung an DR geleistet werden oder sie wird bei Ankunft an den Hausbesitzer oder dessen Beauftragten übergeben. Lehnt der Mieter die Hinterlegung einer Kaution ab, kann der Zutritt zum Haus verweigert werden.
4. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler u. Vermittler von Beförderungsverträgen, ihre Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flug-/Beförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
5. ZAHLUNGEN
1. Gilt ausschließlich für eigen veranstaltete Pauschalreisen:
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung und des Sicherungsscheins für die Kundengeldabsicherung gemäß § 651 r BGB wird eine Anzahlung von 30% des Reisepreises und Prämien der fakultativen vermittelten Versicherungen fällig. Die Restzahlung muss spätestens 28 Tage vor Reisebeginn bei der DR eingehen.
2. Für vermittelte Unterkünfte und Reisen
Für vermittelte Unterkünfte und Reisen anderer Anbieter gelten individuelle Zahlungskonditionen, die auf der Bestätigung gesondert ausgewiesen werden. Bei Verträgen, die ausschließlich die Buchung von vermittelten Unterkünften betreffen, erhalten Sie Voucher (Mietgutscheine) und Anreisebeschreibung umgehend nach Eingang der Restzahlung, bei sonstigen Reisen rechtzeitig vor Reiseantritt.
6. PREISANPASSUNGEN
1. DR ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten a) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren) ergibt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog dem folgenden Abs. 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben in Satz zwei aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für DR führt. Soweit DR dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigung- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
2. Der Reisepreis wird maximal um den Betrag erhöht, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
3. DR muss dem Kunden eine Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 29. Tag vor Reisebeginn mitteilen.
4. Bis zu 8 % ist eine Preiserhöhung einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so kann DR den Kunden spätestens am 29. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder ergebnislosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr. 3 BGB).
7. REISERÜCKTRITT
7. 1. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN BEI EIGEN VERANSTALTETEN PAUSCHALREISEN Auch abgesehen von den in Ziffer 7.2. geregelten Fällen können Sie vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. Dann verliert DR den Anspruch auf den Reisepreis, hat jedoch stattdessen den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h Abs. 1 und 2 BGB). In diesem Fall kann DR die nachfolgenden, pauschalierten Entschädigungsbeträge geltend machen, die entsprechend den Vorgaben des § 651 h Abs. 2 Satz eins BGB festgelegt wurden:
bis 60. Tag vor Reisebeginn/Anreisetag 30% des Reisepreises vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn/Anreisetag 50% des Reisepreises ab dem 29. Tag vor Reisebeginn/Anreisetag 90% des Reisepreises
Die Höhe der geforderten Entschädigung müssen wir auf Ihr Verlangen hin begründen und im Streitfall beweisen. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf Ziffer 13 dieser Bedingungen (Versicherungen) hin.
2. Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB). Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht auch im Fall der Ziffer 6.4 oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der vertraglich geschuldeten Leistungen. Wir zahlen in diesem Fall auf den Reisepreis gezahlte Beträge unverzüglich zurück.
3. Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn (wobei eine DR nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen Erklärung in jedem Fall rechtzeitig ist) können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen DR als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.
7.2 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN BEI VERMITTELTEN UNTERKÜNFTEN
1. Für vermittelte Unterküfte gelten die individuellen Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners/Vermieters, die wir Ihnen mit der Bestätigung zusenden. Wenn keine individuellen Stornobedingungen vereinbart wurden, gilt folgende Regelung
bis 60. Tag vor Reisebeginn/Anreisetag 30 % des Reise-/Mietpreises vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn/Anreisetag 50 % des Reise-/Mietpreises ab dem 29. Tag vor Reisebeginn/Anreisetag 100 % des Reise-/Mietpreises
8. RÜCKTRITT DURCH DR/ABSAGEVORBEHALT BEI MINDESTTEILNEHMERZAHL
1. Ist DR aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 7.2) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann DR unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären und erstattet den Reisepreis unverzüglich zurück.
2. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann DR bis spätestens am 29. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten und erstattet den Reisepreis unverzüglich zurück.
9. REISEAUSSCHLUSS WEGEN BESONDERER UMSTÄNDE
DR kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für DR aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Örtliche Vertretungen/ Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.
10. OBLIEGENHEITEN UND RECHTE DES REISENDEN BEI MANGELHAFTER REISE
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so sollte der Kunde den Mangel unverzüglich anzeigen und Abhilfe verlangen (siehe auch Ziff. 10.3. Satz 2). DR kann diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das Abhilfeverlangen ist, soweit möglich und zumutbar, an DR unter der am Ende der Bedingungen genannten Kontaktdaten zu richten, ansonsten an den Eigentümer oder Verwalter eines Feriendomizils oder die örtlichen Vertretungen/Reiseleitungen bei Pauschalreisen, deren Leistung kein Feriendomizil beinhaltet.
2. Leistet DR nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn DR Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannten Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.
4. Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe §§ 651 k bis 651 o BGB.
11. RECHTE UND AUFGABEN DER ÖRTLICHEN VERTRETUNG
1. Örtliche Vertretungen/Reiseleitungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegen zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Daneben erbringen Reiseleitungen/örtliche Vertreter die von DR geschuldeten angemessenen Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Die örtliche Vertretung/Reiseleitung ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung gegenüber DR anzuerkennen.
2. Bei der Buchung von Feriendomizilen im Namen von DR gelten der Hauseigentümer/ Hausverwalter nicht als örtliche Vertreter/Reiseleitung im Sinne der Ziff. 11.1. Die Reiseleitung wird ausschliesslich von DR erbracht.
12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR DR ALS REISEVERANSTALTER
1. Unsere Haftung gegenüber Ihnen als Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
2. Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Reisenden beschränkt. Bis 4100 € pro Teilnehmer haften wir jedoch unbeschränkt.
3. Zu Haftungsbeschränkungen für DR als Vermittler vergleiche Ziffer 1.2 dieser Bedingungen.
13. VERSICHERUNGEN
Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung und erforderliche Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote.
14. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN / INFORMATIONEN BEI EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
1. Die Information über solche Bestimmungen durch DR bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen die Staatsbürgerschaft der von Ihnen angegebenen Rechnungsanschrift haben. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Wir legen Ihnen jedoch nahe, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
3. Sie sollten sich als Reiseteilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
4. Die von uns angebotenen Feriendomizile und individuelle Reiseprogramme sind in der Regel nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Details über die Eignung einzelner Reiseleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität teilen wir auf Anfrage gern mit.
15. VERJÄHRUNG
Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Soweit Verträge nur über Unterkünfte/Feriendomizile werden, gilt eine verlängerte Verjährungsfrist von drei Jahren und die Verjährung beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Aufenthalt dem Vertrag nach enden sollte.
16. GÜLTIGKEIT DER AUSSCHREIBUNG
Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. DR ist nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Grundlage einer als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen.
17. SONSTIGES
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651a ff BGB (soweit DR als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).